Ihre grüne Erholungsoase - mit Ihrem i&M Bauzentrum Struth
Ein Garten bietet Ihnen einen ganz privaten Rückzugsraum aus dem hektischen Alltag – ganz gleich, ob Sie im heimischen Blumen- und Kräutergarten mit einem artenreichen Zierteich sitzen oder in einem mediterranen Garten mit einem schattigen Freisitz ein gutes Glas Rotwein genießen.
Selbstverständlich unterstützt Sie unser geschultes Fachpersonal bei Ihrer Gartenplanung und Gestaltung um Ihren Traum von der grünen Oase in die Realität umzusetzen. Von der Fachberatung bis hin zur Architektenleistung ist Ihnen das Team vom Bauzentrum Struth immer ein helfender Partner!



Planen Sie Ihren grünen Freiraum
Gärten sind Lebensmittelpunkte und drücken die Persönlichkeit Ihrer Besitzer bzw. Gestalter aus. Deshalb gibt es auch keine Fahrpläne zur perfekten Gartengestaltung. Auf Ihre Kreativität kommt es an. Gestalten Sie Ihren Garten ganz nach Ihrem Geschmack und Stil. Und natürlich nach Ihren Ansprüchen. Wie möchten Sie Ihren Garten nutzen? Welche Art von Garten soll es sein? Wie soll der Garten aussehen? Mit Gartenteich oder ohne? Eine gründliche Planung erleichtert die Umsetzung enorm, lassen Sie sich von unserem Fachpersonal beraten. Gerne vermitteln wir Sie auch an Handwerker im Bereich Gartenbau.
Diese Faktoren sind wichtig für Ihre Planung
- Himmelsausrichtung des Gartens
- klimatische Bedingungen
- Bodenbeschaffenheit
- Zufahrtswege, Leitungen
- Länge, Breite, Höhenunterschiede
Gestalten Sie Ihren Garten
Verschiedene Gestaltungselemente – idealerweise in Kombination mit Wasser und Licht – helfen, unterschiedliche Bereiche im Garten zu strukturieren um so einen unmittelbaren Mehrwert zu schaffen: Neben Design, ausgewähltem Material und Liebe zum Detail, spielen auch zunehmend biologische Maßstäbe eine wichtige Rolle. Schaffen Sie sich Ihren Traumgarten – durch individuelle Aufteilung, optimale Nutzung und konsequent geplante Gestaltung!
Überdachung und Gartenhäuser
Mit Sauna, Carport, Garten- oder Gerätehaus schaffen Sie sich zusätzlichen Erholungs- oder Stauraum in Ihrem Garten und bieten Sie auch Ihren Gästen ein besonderes Ambiente.
Terrasse
Nicht mehr drinnen, aber noch nicht ganz draußen im Garten: Die Terrasse ist eine wichtige Übergangszone, auf der es sich wunderbar leben und entspannen lässt. Unsere Fachberater sagen Ihnen, worauf es ankommt.

Ostlage
Ein idealer Platz fürs morgentliche Familienleben, denn hier scheint die frühe Sonne und im Hochsommer ist hier nachmittags ein schattiger Platz am Haus. Wichtig: Ein stabiler Windschutz gegen zugige Ostwinde.
Südlage
Denken Sie daran, genügend Fläche zu schaffen, um Sonnenliegen aufzustellen. Auch ein Sonnenschutz darf nicht fehlen. Verzichten Sie lieber auf weiße oder helle Farben bei der Ausstattung, denn diese verstärken das gleißende Sonnenlicht im Sommer.
Westlage
Die beste Lage für schöne, lange Feierabende im Freien. Hier genießen Sie die Sonnenstrahlen bis zum Sonnenuntergang. West-Terrassen eignen sich deshalb auch wunderbar zum Feiern großer und kleiner Feste.
Nordlage
Die kühle Lage für heiße Sommertage. Nachteil: Nordterrassen erwärmen sich langsam und halten die Feuchtigkeit nach einem Regen ungewollt lange.
Material des Terrassenbodens
Überlegen Sie sich genau welches Material später den Boden Ihrer Terrasse zieren darf, denn jeder Bodenbelag bringt unterschiedliche Beschaffenheit und Eigenschaften mit sich. Letztendlich bestimmen Sie damit maßgeblich den Charakter Ihrer Terrasse und Ihres Gartens mit.

Sparen Sie Wasser durch Regenwassernutzung
Es klingt unglaublich und doch ist es wahr: Ein 4-Personen-Haushalt, der sein Brauchwasser durch Regenwasser speist, kann bis zu 70.000 Liter teures Trinkwasser im Jahr einsparen.
Ihr Dach liefert in der Regel mehr als genug Regenwasser für Garten, Waschmaschine und Toilette. Man muss es nur richtig auffangen und sammeln. Kein Problem mit modernen Zisternen und Anlagen zur Regenwasserverwertung. Wenden Sie sich an unsere Fachberater.
Ihre Ansprechpartner vor Ort
Gartengestaltung

Heinz Schneider

Theresa Zuck
Gartenwelten - Gestaltungsideen, Tipps und Tricks rund um den Garten
Auf der anderen Seite des Zauns
Diese Regeln müssen Sie beim Sichtschutz beachten!
Auch wenn man als Haus- und Gartenbesitzer gerne zeigt, was man hat – allzu neugierige Blicke möchte man doch vermeiden, um sich ungestört in der Sonne zu räkeln. Dann muss ein Sichtschutz her: eine Mauer, ein Zaun oder lieber eine grüne Hecke? Die Möglichkeiten sind groß, doch ganz gleich wofür Sie sich entscheiden, beim Thema Sichtschutz gibt es einige Richtlinien, an die Sie sich halten müssen.
Was ist ein Sichtschutz?
Selbstverständlich ist zunächst einmal genau geregelt, wann es sich um einen Sichtschutz handelt. Im Gegensatz zu einem klassischen Zaun weist der eine Höhe zwischen 1,70 m und 1,90 m auf, ist also „mannshoch” und verhindert so unerwünschtes Einsehen. Er kann entweder direkt an der Grundstücksgrenze stehen oder einen Teil des Gartens abtrennen und diesen so untergliedern – Terrassen, Sitzgruppen oder der Pool sind so abgeschirmt.
Darf man das?
Wie der Zaun gilt der Sichtschutz als Einfriedung des Grundstücks und ist nur bis zu einer bestimmten Höhe genehmigungsfrei, wenn er an der Grenze steht. Welche Regeln bezüglich Größe und Aussehen herrschen, regeln die Bundesländer bzw. die einzelnen Gemeinden unterschiedlich. Bevor Sie sich also für eine Variante entscheiden, sollten Sie bei der örtlichen Baubehörde nachfragen. Meist wird eine „ortsübliche Enfriedung” gefordert, diese sollte also schlicht ins Bild der Wohngegend passen.
Was ist mit Nachbarn?
Vorsicht ist zudem geboten, wenn es sich um eine Abgrenzung zum Nachbarn handelt. Dann muss der nämlich sein Einverständnis geben, dass an dieser Stelle ein Sichtschutz errichtet werden darf. Der Abstand zum Nachbargrundstück muss meist mindestens 50 cm betragen.
Ist wiederum vorgegeben, dass die Grenzen markiert werden müssen, teilen sich beide Parteien die Kosten. Das alles regelt das Nachbarrecht.
Tote vs. lebende Einfriedung
Auch wenn diese Bezeichnungen etwas gruselig wirken, hier geht es um keine Friedhofsvorschriften, sondern lediglich um die Materialart des Sichtschutzes. Eine tote Einfriedung ist etwa ein Zaun aus Holz oder Metall, eine Steinmauer oder andere, eben nicht „lebende” Materialien. Das Gegenstück bilden – Sie werden es sich bereits denken – Hecken, Büsche und Bäume.
Letztere lockern eine Einfriedung etwas auf und verleihen kein so bedrückendes Gefühl wie etwa eine 1,80 m hohe Steinmauer rund um den Garten. Dafür muss der Eigentümer aber zusätzlich dafür sorgen, dass keine sogenannten Überhänge, wie Zweige oder Äste, ins Nachbargrundstück ragen. Doch bevor der Nachbar selbst Hand anlegt und zu lange Zweige in seinem Grundstück abschneidet, muss er Ihnen Bescheid geben und eine Frist einräumen, in der Sie diese dann entfernen. Sonst wäre es nämlich Sachbeschädigung.
Der Abstand der Hecke zum Nachbarn hängt in der Regel von deren Größe ab und ist ebenfalls im Nachbarrecht geregelt.
Beim Sichtschutz gilt also die Devise: Erkundigen Sie sich vor dem Errichten am besten bei der örtlichen Baubehörde, wofür es eine Genehmigung braucht und wofür nicht, was in welchem Abstand erlaubt ist und sprechen Sie sich – falls nötig – vorab mit Ihrem Nachbarn ab, um eventuelle Streits gar nicht erst entstehen zu lassen. Dann können Sie in aller Ruhe und fern aller Blicke Ihre grüne Oase genießen! Und für gern gesehene Gäste können Sie ja auch ein Gartentor einplanen …
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Aus dem Gartenkatalog 2025: Machen Sie mehr aus Ihrem Garten – mit Natursteinen und Keramik.
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Aus dem Gartenkatalog 2025: Vom Metallgitterzaun bis zu Gabionensystemen – finden Sie den passenden Zaun zu Ihrem Garten.
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